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Abdingung
Eine Abdingung ist eine in Ausnahmefällen getroffene Vereinbarung
zwischen Arzt und Privatpatient, wenn höhere ärztliche Gebühren
anfallen als in der GOÄ festgelegt sind. Die Abdingung hat schriftlich
zu erfolgen und darf keine anderen Erklärungen beinhalten. Der Patient
hat das Recht auf einen Abzug der Abdingung. Es sind allgemeine
Rechtsgrundsätze sowie das AGB-Gesetz einzuhalten um die Gültigkeit
der Abdingung sicherzustellen, was auch eine angemessene Höhe der
Vergütung beinhaltet.
Abkürzungsversicherung
Die Abkürzungsversicherung ist eine Abspaltung der Lebensversicherung,
bei welcher die Überschüsse eine Laufzeitreduzierung bedeuten. Die
Abkürzungsversicherung wird auf ein hohes Alter abgeschlossen. Das
bedeutet eine lange Laufzeit mit niedrigen Beiträgen. Die Versicherungssumme
wird bei der Abkürzungsversicherung früher fällig als vertraglich
vereinbart.
Abschluss
Der Abschluss ist das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages
durch Angebot und Annahme. Er erfolgt durch den Abschluss einer
Versicherung.
Abschlusskosten
Die Abschlusskosten sind in den Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens
enthalten und heissen auch Erwerbskosten. Die Abschlusskosten entstehen
einmalig beim Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Abtretung
Ein aus einem Versicherungsvertrages entstandener Anspruch wird
auf einen Dritten übertragen. Dies hat in schriftlicher Form zu
erfolgen.
Aktienfonds
Aktienfonds sind Anlagefonds, die sich hauptsächlich aus Aktien
zusammensetzen. Aktienfonds entstehen, indem in Aktien investiert
wird.
Aktuar
Ein Aktuar ist ein Experte, der im Bereich Versicherung mithilfe
mathematischer Verfahren Lösungen entwickelt. Im Zuge des neuen
Versicherungsrechts sind Lebensversicherer und Private Krankenversicherer
dazu verpflichtet einen Aktuar zu beauftragen dessen Aufgabe es
ist, die Erfüllung der Versicherungsverträge zu kontrollieren.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen regeln die vertraglichen
Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmersund des Versicherers
und legen den Versicherungsschutz nach Art und Umfang fest. Auch
besondere Versicherungsbedingungen sind in ihnen enthalten.
Änderungsrisiko
Das Änderungsrisiko beinhaltet unvorhersehbare Auswirkungen, die
die Schadenbelastung verändern können. Diese Auswirkungen des Risikos
sind in der Lage, das Risiko sowohl stark zu erhöhen als auch zu
senken und erschweren somit die Kalkulationsarbeit für den Versicherer.
Annahme
Mit der Annahme des Versicherungsvertrages akzeptiert das Versicherungsunternehmen die Bedingungen, die im Antrag enthalten sind. Der Versicherungsnehmer akzeptiert mit einer Unterschrift auf dem Antrag diese Bedingungen ebenfalls.
Anpassungsversicherung
Bei der Anpassungsversicherung steigen sowohl die Beiträge als auch die Versicherungssumme in kontinuierlichen Abständen. Die Erhöhungen bei der Anpassungsversicherung orientieren sich an der Steigerung des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Einige Unternehmen orientieren sich auch an festen Prozentsätzen. Die Anpassungsversicherung trägt auch den Namen Zuwachs oder dynamische Lebensversicherung.
Anspruchsteller
Der Anspruchsteller ist eine geschädigte Person, die einen Anspruch gegenüber dem Versicherer oder dem Versicherungsnehmer hat. Dieser vom Anspruchsteller erhobene Anspruch kann sowohl berechtigter als auch unberechtigter Natur sein.
Antrag
Vor dem Abschluss einer jeden Versicherung ist ein Antrag erforderlich. Gewöhnlich sind 14 Tage Bindungsfrist angesetzt. Ist eine ärztliche Untersuchung nötig, erhöht sich diese auf vier Wochen. In dieser Zeit erwägt das Versicherungsunternehmen das Risiko und entscheidet ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird.
Antragsteller
Mit dem Antragsteller ist der Kunde eines Versicherungsunternehmens gemeint. Dieser wird auch Versicherungsnehmer genannt. Zu den Aufgaben des Antragstellers zählen die Erbringung der Beitragszahlungen, die Benennung der Bezugsberechtigten und das Unterschreiben des Antrags.
Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht ist die Pflicht eines Versicherungsunternehmens bei Vertragsabschluss seinen gegenwärtigen und vergangenen Gesundheitszustand anzugeben. Erfolgt die Anzeigepflicht in einer nicht wahrheitsgemässen Art und Weise, so spricht man von einer Verletzung der Anzeigepflicht. In diesem Fall ist die Versicherungsgesellschaft dazu berechtigt von diesem Vertrag Abstand zu nehmen.
Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip wird vorrangig bei Individualversicherungen angewandt. Die Beiträge orientieren sich beim Äquivalenprinzip an Art und Umfang des Risikos und an der Risikogruppe.
Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote gibt das Verhältnis zwischen den registrierten arbeitslosen Personen und den erwerbstätigen Personen an. Die Arbeitslosenquote berücksichtigt nur gemeldete Personen.
Assekuranz
Assekuranz ist ein allgemeingültiger Begriff, der für das Versicherungswesen steht.
Assistance
Assistance ist eine neue in Frankreich entwickelte Dienstleistung, die darauf ausgerichtet ist dem Kunden in seiner aktuellen Notlage sofort zu helfen. Diese Hilfe der Assistance erfolgt weltweit und 24 Stunden am Tag.
Aufschubzeit
Mit der Aufschubzeit ist der Zeitraum gemeint, der zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und der Auszahlung der ersten Rente liegt.
Aufgeld
Aufgeld wird auch Agio genannt. Man versteht unter Aufgeld einen Aufpreis, der in Prozent ausgedrückt wird und zwischen Nennwert und Kurswert liegt. Dieses Aufgeld gilt im Allgemeinen als aussagekräftiger Indikator.
Ausbildungsversicherung
In der Regel wird die Ausbildungsversicherung von einem Elternteil für sein Kind abgeschlossen, wobei der Elternteil die Beiträge bezahlt und das Kind der Begünstigte ist. Die Ausbildungsversicherung fördert die Berufsausbildung des Kindes. Beim Tod des Kindes kann eine andere Person an dessen Stelle treten. Beim Tod des Elternteils läuft die Ausbildungsversicherung ohne Beitragsverpflichtungen bis zum vereinbarten Termin weiter.
AVAD
Mit der AVAD ist die Auskunftstelle über Versicherungs-Bausparkassenaussendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. gemeint. Die AVAD ist eine Einrichtung im Versicherungswesen und gibt nur Auskünfte an Unternehmen ab, die entweder dem GDV oder den Fachverbänden angehören.
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