Flexible Altersgrenze
Die Flexible Altersgrenze ist eine Leistung der meisten Lebensversicherungsgesellschaften für Erwerbstätige, die sich vor ihrem 65. Lebensjahr in den Ruhestand begeben wollen.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Unter einer Fondsgebundenen Lebensversicherung versteht man eine Lebensversicherung, die Kapital bildet. Eine Fondsgebundene Lebensversicherung ist sozusagen eine Verbindung aus Versicherungsschutz und Anlagefonds. Im Todesfall des Versicherungsnehmers erhält der Begünstigte eine im Voraus festgelegte Leistung. Läuft der Vertrag normal aus, erhält der Versicherungsnehmer den Wert seiner Fondsanteile. Die Zahlung kann auch ins Ausland erfolgen.
Fonds-Portfolios
Fonds-Portfolios sind Portfolios, die aus mehreren verschiedenen Anlagefonds bestehen. Durch die unterschiedliche Zusammensetzung der Fonds-Portfolios ist die Risikohöhe variabel.
Freie Vorsorge
Die Freie Vorsorge beinhaltet alle Massnahmen der individuellen Selbstvorsorge aus dem Drei-Säulen-System. Zur Freien Vorsorge gehören hauptsächlich Lebensversicherungen und Kapitalanlagen.
Freiwillige Versicherung
Die Freiwillige Versicherung ist für Selbstständige und Arbeitnehmer, für die keine berufliche Vorsorge besteht. Für die Freiwillige Vorsorge gelten jedoch die gleichen Bestimmungen wie bei der obligatorischen Versicherung.
Freizügigkeitsfall
Unter einem Freizügigkeitsfall versteht man den Austritt eines Versicherungsnehmers aus einer Vorsorgeeinrichtung. Man spricht nur von einem Freizügigkeitsfall, wenn sich der Austritt vor dem Eintreten eines Vorsorgefalls ereignet.
Fremdkapital
Das Fremdkapital stellt die Verbindlichkeiten einer Unternehmung gegenüber Dritten dar.