Endlich Urlaub! Damit Sie nicht ohne Koffer im Ausland stehen und die Reise ohne finanzielle Schwierigkeiten zu Ende geht, helfen wir Ihnen mit der Absicherung im Ausland.
Krankheitsbedingt anfallende Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur in den Ländern übernommen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart worden ist. Dazu kommt noch, dass sich der Versicherungsschutz nur auf die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung des jeweiligen Gastlandes bezieht. Gesetzlich Krankenversicherte können in Ländern, mit denen kein Abkommen vereinbart wurde, keinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. In einigen Fällen jedoch können sich Arztkosten im Ausland ins Unermessliche steigern. Besonders wenn der Extremfall auftritt wo ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, kann das für den Durchschnittsurlauber unerschwinglich werden. Zudem werden die Rückreisekosten von gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Mit der Auslandsreise- Krankenversicherung jedoch wird Ihnen ein Rundumschutz auf ihrer Reise garantiert.
| |
Unfallschutz - privat und im Urlaub
Vor allem der Freizeitbereich wird von der gesetzlichen Unfallversicherung oft vernachlässigt. Dank einer privaten Unfallversicherung wird Ihnen im Extremfall vor finanziellen Miseren Schutz geboten und Sie können Ihren gewohnten Lebensstil beibehalten. Es ist möglich, Ihre private Unfallversicherung 24 Stunden am Tag überall auf der Welt bei Verkehrsunfällen , bei sportlichen und freizeitlichen Aktivitäten, im Urlaub, zu Hause oder sogar am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.